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Gremien
 

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur

  • Profilbildung der Universität
  • Schwerpunktsetzung in der Forschung und Lehre
  • Weiterentwicklung des Studienangebotes
  • wirtschaftlichen Betätigung der Universität
  • Internationalisierung sowie
  • Außendarstellung.

Der Hochschulrat soll das Ansehen und die Interessen der Universität in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik repräsentieren.
Gemeinsam mit dem Senat wählt der Hochschulrat den Rektor und die Prorektoren. Auch der Wahl des Kanzlers muss der Hochschulrat zustimmen.

In einem akademischen Festakt am 26.06.2008 erhielten

  • Prof. Martin Heisenberg, Ordinarius für Neurobiologie an der Universität Würzburg
  • Dr. Gabriele Krone-Schmalz, freie Journalistin
  • Dr. Michael Mertin, Vorstand der Jenoptik AG
  • Dr. Edgar Most, Direktor a. D. der Deutschen Bank

aus den Händen des Thüringer Kultusministers Bernward Müller die Ernennungsurkunden.

Mit beratender Stimme und Antragsrecht gehören dem Hochschulrat an:

  • Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil Dr. h. c. Prof. h. c. Peter Scharff

sowie teilnahmeberechtigt mit Rederecht:

  • Dipl.-Ing. Silke Augustin, Gleichstellungsbeauftragte der TU Ilmenau
  • Dr.-Ing. Uwe Holzbecher, Vorsitzender des Personalrates
  • Sebastian Becker, Studierendenrat
  • Sascha Godawa, studentischer Konsul der TU Ilmenau

Der Senat

Der Senat beschließt über die die gesamte Universität betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Damit ist der Senat maßgeblich für die Gestaltung des akademischen Lebens an der Universität verantwortlich.

Er faßt z. B. Beschlüsse

  • über die Einrichtung, Änderung, Aufhebung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten sowie
  • über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.

Er beschließt

  • Stellungnahmen zu Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung,
  • Stellungnahmen vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereibarungen der Hochschule mit dem Ministerium,
  • Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen,
  • Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und Mittelverteilung und erläßt
  • Richtlinien zur Frauenförderung, stellt Frauenförderpläne auf und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Der Senat tagt, mit Ausnahme von Personalangelegenheiten, hochschulöffentlich.
Der Senat besteht aus dem Rektor als Vorsitzenden und weiteren sechzehn stimmberechtigten Mitgliedern, d.h. acht Vertretern der Hochschullehrer, dabei mindestens einer aus jeder Fakultät, vier Vertretern der Studierenden, zwei Vertretern der akademischen Mitarbeiter, einem Vertreter aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter sowie der Gleichstellungsbeauftragten.
Mit beratender Stimme und Antragsrecht nehmen an den Senatssitzungen die Dekane der Fakultäten, die Prorektoren, der Kanzler und jeweils ein Vertreter der Studierenden, der akademischen sowie der sonstigen Mitarbeiter teil.

Senatsausschüsse und Fakultätsräte

Die Entscheidungen des Senats werden durch Senatsausschüsse (Studienausschuss, Forschungsausschuss, Ausschuss für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung) vorbereitet.

Senatsausschuss für Studium und Lehre (Studienausschuss)

Der Studienausschuss ist insbesondere zuständig für:

  • die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • sowie über den Erlass von Rahmenpüfungsordnungen.
  • Koordinierung der Abstimmung des Lehrangebotes sowie die angebotenen Studiengänge der Fakultäten.

Ihm gehören neben dem Prorektor für Bildung als Vorsitzenden ein Vertreter der Hochschullehrer aus jeder Fakultät und ebensoviele Vertreter der Studierenden, zwei Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter sowie ein Vertreter der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter an.

Senatsausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Forschungsausschuss)

Der Forschungsausschuss ist insbesondere zuständig für:

  • die Vorbereitung von Beschlüssen grundsätzlicher und über den Bereich einer Fakultät hinausgehender Angelegenheiten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Habilitationsordnung sowie die Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnung

Der Forschungsausschuss wird vom Prorektor für Wissenschaft geleitet; ihm gehören ein Vertreter der Hochschullehrer aus jeder Fakultät, zwei Vertreter der Studierenden, fünf Vertreter der akademischen Mitarbeiter und ein Vertreter aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter an.

Senatsausschuss für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung

Der Ausschuss für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung ist insbesondere zuständig für

  • die Vorbereitung von Beschlüssen über die Einrichtung, Änderung, Aufhebung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten
  • Stellungnahmen zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung
  • Stellungnahmen vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Ministerium
  • Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und Mittelverteilung

Der Ausschuss für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung wird vom Rektor als Vorsitzenden geleitet; ihm gehören der Kanzler, ein Vertreter der Hochschullehrer aus jeder Fakultät, zwei Vertreter der Studierenden, zwei Vertreter der akademischen Mitarbeiter und zwei Vertreter aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter an.
Ferner gehören ihm mit beratender Stimme der Dezernent Planung, der Direktor der Universitätsbibliothek, der Leiter des Universitätsrechenzentrums und der Qualitätsmanagementbeauftragte des Rektorates an.
Die Qualitätsmanagementbeauftragten der Struktureinheiten müssen vor dem Ausschuss über den Stand der Qualitätssicherung berichten, Beschlüssse zum Thema Qualitätssicherung für den Senat vorbereiten und Stellungnahmen zur Widmung von Fachgebieten mit fakultätsübergreifendem Bezug (Neuberufungen, Wiederbesetzungen von Stellen) abgeben.

Fakultätsräte

Alle Angelegenheiten der Forschung und Lehre, die direkt die jeweiligen Fakultäten betreffen, sowie alle Fragen der Organisation und Struktur innerhalb der Fakultäten werden auf der Basis von Fakultätsratsbeschlüssen entschieden. Das betrifft z. B.

  • die Grundsätze über die Verwendung und Verteilung der Personal- und Sachmittel, die der Fakultät zugewiesen werden
  • Berufungsvorschläge für Professoren und Juniorprofessoren
  • besondere Bestimmung der Promotions-, Prüfungs- und Studienordnungen sowie sonstigen Satzungen der Fakultät
  • den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat
  • die Erteilung der Lehrbefugnis
  • Anträge über die Verleihung der Würde eines "außerplanmäßigen Professors"

Dem Fakultätsrat gehören der Dekan als Vorsitzender sowie sechs Hochschullehrer, drei Studierende, zwei akademische Mitarbeiter und ein Vertreter aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter an.
Mit beratender Stimme arbeiten im Fakultätsrat zwei Hochschullehrer, ein Studierender, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Vertreter aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät mit.

  
 
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