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 Rückmeldung  
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Motivation
Das Rückmeldeverfahren erlaubt es der Universität, möglichst frühzeitig vor Beginn des Folgesemesters die Anzahl der zu erwartenden Studierenden studiengangbezogen zu ermitteln.
Diese Größe bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Planung (z.B. von Lehrveranstaltungen) und den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen (z.B. Lehrpersonal und Lehrräume).
Nicht zuletzt bildet die Anzahl der rückgemeldeten Studierenden die Bemessungsgrundlage für die Personal- und Sachmittelzuweisung des Landes an die Universität.
Aufgrund der dargestellten Bedeutung des Rückmeldeverfahrens für die Universität, letztlich zur Gewährleistung einer bestmöglichen Qualität der Lehre, ist es in der Immatrikulationsordnung und im Thüringer Hochschulgesetz, wie im folgenden auszugsweise wiedergegeben, geregelt.
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Immatrikulationsordnung / Thüringer Hochschulgesetz
Eingeschriebene Studierende, die nach Ablauf des Semesters das Studium im selben Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich bei der Universität innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden.
Bei Rückmeldung ist die Zahlung des Semesterbeitrags auf das von der Universität angegebene Konto fällig.
Ein Studierender ist zu exmatrikulieren, wenn er sich u.a. nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet hat, ohne beurlaubt zu sein, oder wenn er bei der Rückmeldung den Nachweis über die von ihm bezahlten Beträge nicht erbringt.
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Wichtige Infos
Verwenden Sie bitte für jede rückzumeldende Person einen separaten Überweisungsträger bzw. veranlassen Sie eine separate Überweisung. Beachten Sie bitte, dass nur mit einem korrekt ausgefüllten Überweisungsträger ein fehlerfreies Einlesen in die Datenbank der Studierendenverwaltung möglich ist. Sollten dennoch Probleme bei der Zuordnung der eingehenden Beträge auftreten, müssen Sie dem Studentensekretariat gegebenenfalls die erfolgte Überweisung mittels Kontoauszug bzw. Terminalausdruck nachweisen können.
Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Studierende, für die im Studentensekretariat mit Ablauf der Rückmeldefrist keine ordnungsgemäße Rückmeldung festgestellt werden kann, erhalten unmittelbar nach Ablauf dieser Frist per Post einen Gebührenbescheid an die dem Studentensekretariat bekannte Postanschrift des Studierenden.
Sobald der Eingang der Überweisung des fälligen Betrags im Studentensekretariat registriert wurde, sind Sie rückgemeldet und der Studierendenausweis sowie die Immatrikulationsbescheinigungen für das nächste Semester werden Ihnen bis zum Semesterbeginn an die im Studentensekretariat registrierte Postadresse zugesandt. (Betrifft alle Matrikel, die vor dem WS 2004/05 ihr Studium begonnen haben.)
Ab Matrikel 2004 und zukünftige Matrikel ist die Rückmeldung durch den Studierenden selbst über die Validierungsterminals (Aktualisierung des Chipkartenaufdrucks) und die ASC Terminals (Druck von Immatrikulationsbescheinigungen) vorzunehmen.
Besteht nach Ablauf einer angemessenen Frist die Situation der nicht ordnungsgemäßen Rückmeldung fort, erfolgt die Exmatrikulation durch Versendung des entsprechenden Bescheids.
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ASC Terminal and Mobile Website     asc.mobi
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